03.05.2020

Abschaffung des Friedhofszwangs

Ursprünglich beschlossen am 16.10.2010

Überprüft worden vom eLavo am 03.05.2020

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzten sich für die Abschaffung des Friedhofszwangs ein. Die Vorschrift stellt einen Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit dar. Des Weiteren entsteht hier ein ungerechtfertigtes Monopol des Staates, Orte der Totenruhe anzubieten. Das Testament bietet den Menschen insbesondere die Möglichkeit, über Art und Ort der Bestattung zu entscheiden. Wenn es testamentarisch verfügt ist, muss dem Wunsch des Verstorbenen durch Zulassung alternativer Bestattungsformen Rechnung getragen werden.

Davon bleibt die Pflicht unberührt, den Toten einer fachlichen Behandlung zu unterziehen. Dies soll eine Ausbreitung von Seuchen vermeiden.

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