14.08.2022

Grundversorgung sparsamer und zweckmäßiger: Öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren!

Ursprünglich beschlossen am 01.03.2014

Überprüft worden vom eLavo am 14.08.2022

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern eine grundlegende Reformierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gegenwärtig ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk massiv überfinanziert und aufgebläht. Gelder der Gebührenzahler werden für teure Rechte an Sportübertragungen ausgegeben, obwohl die freie Ausstrahlung durch private Sender genau so möglich wäre. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat für uns lediglich die Aufgabe, die mediale Grundversorgung und damit das Recht auf informative Selbstbestimmung sicherzustellen. Die Notwendigkeit, sich gleichermaßen auf Informationen, Bildung und Unterhaltung zu bemühen, ist nicht mehr zeitgemäß, da es im Bereich der Unterhaltung zahllose Formate privater Anbieter gibt. Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein sehen die hohen Moderatorengehälter sowie den Kanalzuwachs äußerst kritisch.

Wir fordern daher kurz- bis mittelfristig für alle Elemente des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:

  • eine massive Kosteneinsparung und eine kritische Überprüfung aller Ausgaben
  • einen Verzicht auf den Erwerb von Übertragungsrechten an großen Sportveranstaltungen, sollten private Anbieter die freie Übertragung planen
  • eine weitgehende Fokussierung auf politisch-gesellschaftlich-kulturelle Programmformate und die Berichterstattung über gesellschaftliche Diskurse, um dem Auftrag der medialen Grundversorgung besser gerecht zu werden.
  • die Gehälter der Angestellten haben sich nah an den Gehältern der Angestellten im öffentlichen Dienst zu orientieren.

Mittel- bis langfristig fordern wir:

  • den Zusammenschluss von ARD und ZDF, sowie die Einstellung der einzelnen Spatenkanäle (z.B tagesschau24, ZDFneo). Es sollten nur der ARD/ZDF Zusammenschluss, arte, Phoenix, und die dritten Kanäle (z.B. NDR, WDR, BR) erhalten werden. Des weiteren müssen die einzelnen Gehälter der Moderatoren überprüft werden und gegebenenfalls eine angemessene Maximalbeschränkung eingeführt werden.
  • Zusammenlegungen von verschiedenen Landesrundfunkanstalten zwecks Kosteneinsparung zu einer Gesamtzahl von maximal vier bis fünf
  • eine (geringere) personenbezogene Abgabe, die einfachheitshalber vom Finanzamt eingezogen wird.

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