16.02.2024

Gesundheit 4.0 – da geht noch was

Ursprünglich beschlossen am 17.03.2018

Überprüft worden vom eLavo am  16.02.2024

Die Digitalisierung bietet auch und insbesondere im Bereich der Gesundheitspolitik enormes Potential. Es gilt, die Chancen zu nutzen, Wege zu verkürzen, die Versorgung zu verbessern und die Risiken insbesondere im Bereich des Datenschutzes sensibelster Informationen zu minimieren. Nur so können wir das Gesundheitswesen fit für das 21. Jahrhundert machen.

Gesundheitskarte
Ein zu großer Teil der Zeit und des Geldes, das an Versicherungen und von Versicherungen gezahlt wird, fließt in Bürokratie. Wir fordern daher, dem Ruf der Digitalisierung zu folgen und begrüßen die derzeitigen Bestrebungen im eHealth-Gesetz, die Gesundheitskarte weiter zu entwickeln. Fortschrittlich wäre, dass auf der Gesundheitskarte im Sinne einer elektronischen Gesundheitsakte mehr Daten von Patienten gespeichert werden können, sodass bei verschiedenen Ärzten die gleichen Informationen vorliegen und so auch keine unnötigen Mehrfachuntersuchungen vorgenommen werden müssen. Dies sollte nicht nur Notfalldaten betreffen können. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass vom Patienten entschieden werden muss, welche Daten dort gespeichert werden sollen und vom Arzt ausgelesen werden dürfen. Vor allem aber sollen auch Patienten selbst auf ihre eigenen Daten jederzeit zugreifen dürfen. Die Daten sollen primär auf der Karte selbst gespeichert werden, lediglich ein Backup soll zentral möglich sein. Weiterhin sollen Ärzte jene Daten, die sie selbst erzeugt oder die ihnen freigegeben wurden, analog zur derzeitigen Patientenakte aufbewahren – unter entsprechenden Datenschutzauflagen, digital oder analog. Die Übermittlung von unverschlüsselten Daten, wie bspw. via herkömmlicher E-Mail-Anbieter, zwischen Ärzten soll nicht mehr zulässig sein.

eHealth
Nicht nur in Bezug auf die Gesundheitskarte können technische Neuerungen einen Fortschritt für Ärzte und Patienten bringen. So fordern wir:

  • Nach dem niederländischen Modell die Einführung einer lebenslangen Patienten-ID. Diese Patienten-ID wird wie die Steuer-ID einmal vergeben. Dies erleichtert das Zusammenhalten von Daten bei bspw. Versicherungswechseln.
  • Die Weiterentwicklung von Chatbots, sowohl für die Beratung von Patienten mit physischen Symptomen als auch als erste Hilfe für Personen mit psychischen Problemen. Die Chatbots sollen aber in keinem Fall Diagnosen stellen dürfen, sondern müssen dafür auf Ärzte, Beratungsstellen, Krankenhäuser etc. verweisen. Die Haftungsfrage gilt es hierbei – vergleichbar zu anderen Einsatzfeldern künstlicher Intelligenz – vor Einsatz zu beantworten.

Datenschutz
Bei allen digitalen Neuerungen, die derzeit schon peu à peu umgesetzt werden und denen, die wir zudem fordern, steht für uns der Datenschutz an erster Stelle. Dies betrifft beispielsweise die Gesundheitskarte, bei der es dahingehend schon ein Konzept gibt, aber insbesondere auch vermehrt den Datentransfer zwischen Patient, Ärzten und Krankenversicherung. Auch die Telemedizin ist hiervon besonders betroffen und dafür zu verwendende Programme nicht nur auf Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit, sondern auch auf Datenschutz zu prüfen. Bei Chatbots fordern wir eine für den Nutzer gut erkennbare Zertifizierung.

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