29.03.2026

AMG ohne PS, aber mit Wirkung

Das deutsche Arzneimittelrecht gewährt sogenannten „besonderen Therapierichtungen“
 insbesondere der Homöopathie und der anthroposophischen Medizin eine Sonderstellung
 im Rahmen des Arzneimittelgesetz (AMG). Während für klassische Arzneimittel ein
 umfassender Wirksamkeitsnachweis durch klinische Studien Voraussetzung für die
 Zulassung ist, können homöopathische Präparate im Rahmen einer bloßen Registrierung
 in Verkehr gebracht werden, ohne dass ihre therapeutische Wirksamkeit nach
 evidenzbasierten Kriterien nachgewiesen werden muss.

 Gleichzeitig erstatten zahlreiche gesetzliche Krankenkassen entsprechende Präparate
 als freiwillige Satzungsleistungen im Rahmen des SGB V. Dadurch werden Mittel der
 Solidargemeinschaft zumindest teilweise für Therapien verwendet, deren Nutzen nicht
 dem wissenschaftlichen Standard moderner evidenzbasierter Medizin entspricht.

 Wir Junge Liberale stehen für eine Gesundheitsversorgung, die sich am aktuellen Stand
 der Wissenschaft orientiert, die Beitragsmittel effizient einsetzt und Transparenz
 gegenüber Patientinnen und Patienten gewährleistet. Ein Arzneimittelstatus ohne
 Wirksamkeitsnachweis untergräbt langfristig das Vertrauen in ein strenges und
 rationales Regulierungssystem.

 Darum fordern wir:

 1. die Abschaffung der privilegierten Registrierung ohne Wirksamkeitsnachweis im
 Arzneimittelgesetz.

 Künftig sollen alle Arzneimittel unabhängig von Therapierichtung oder historischer
 Tradition denselben evidenzbasierten Zulassungsanforderungen unterliegen. Für das
 Inverkehrbringen eines Arzneimittels ist grundsätzlich ein wissenschaftlich
 anerkannter Wirksamkeitsnachweis nach den Maßstäben moderner klinischer Forschung zu
 erbringen. Hierzu gehören insbesondere randomisierte, kontrollierte Studien sowie
 Phase-III-Studien zur Bestätigung von Wirksamkeit und Sicherheit.

 2. die Gleichbehandlung aller Arzneimittel im Zulassungsverfahren.

 Der im Arzneimittelgesetz verankerte Sonderstatus „besonderer Therapierichtungen“ ist
 zu beenden. Der Maßstab für Sicherheit, Wirksamkeit und Nutzen-Risiko-Abwägung darf
 nicht von weltanschaulichen oder historischen Therapieansätzen abhängig gemacht
 werden, sondern muss einheitlich auf naturwissenschaftlich überprüfbaren Kriterien
 beruhen.

 3. eine Änderung des SGB V mit dem Ziel, die Erstattungsfähigkeit im System der
 gesetzlichen Krankenversicherung konsequent an evidenzbasierte Kriterien zu knüpfen.
 Leistungen und Arzneimittel ohne nachgewiesenen medizinischen Nutzen im Sinne
 evidenzbasierter Medizin dürfen weder Regelleistung noch freiwillige Satzungsleistung
 gesetzlicher Krankenkassen sein.

 4. eine klare gesetzliche Transparenzpflicht für bereits im Verkehr befindliche
 Präparate ohne klinischen Wirksamkeitsnachweis.

 Bis zu einer vollständigen Reform sind diese Produkte verpflichtend eindeutig als
 „ohne wissenschaftlich belegte Wirksamkeit“ zu kennzeichnen, um Verbraucherinnen und
 Verbraucher vor Fehlannahmen über eine staatlich geprüfte therapeutische Wirkung zu
 schützen.

Weitere Beschlüsse

29.03.2026

Kolkrabenproblem ernst nehmen – Weidetierhaltung schützen

Kolkraben verursachen in Teilen Deutschlands zunehmende Schäden in der Nutztierhaltung. Besonders betroffen sind Tiere während oder unmittelbar nach der Geburt.  Berichte aus...
29.03.2026

Fakultätenblock-Fiasko stoppen!

Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein fordern das Land Schleswig-Holstein als Bauherr der Sanierung der Fakultätenblöcke der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein...
29.03.2026

Stärkung der Nuklearen Teilhabe

Wir fordern die Beibehaltung des Prinzips der Nuklearen Teilhabe. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung dazu auf, in Verhandlungen mit Großbritannien...