29.03.2026

Für eine liberale Fortpflanzungsmedizin – Reform des Embryonenschutzgesetzes zugunsten von Selbstbestimmung, medizinischem Fortschritt und individueller Freiheit


Die Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin haben sich in den letzten
 Jahrzehnten rasant weiterentwickelt. Die In-vitro-Fertilisation (IVF) ist heute ein
 etabliertes und bewährtes Verfahren, das unzähligen Menschen mit unerfülltem
 Kinderwunsch die Chance auf eine eigene Familie eröffnet.

 Trotz dieser medizinischen Fortschritte bleibt die gesetzliche Lage in Deutschland
 durch das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 geprägt von einem überholten
 Familienbild und einem restriktiven Verständnis staatlicher Eingriffe in die private
 Lebensgestaltung. Besonders problematisch ist, dass eine IVF grundsätzlich nur
 verheirateten Paaren ermöglicht wird, wenn sie staatliche oder kassenrechtliche
 Unterstützung in Anspruch nehmen wollen. Unverheiratete Paare sowie Menschen in
 anderen stabilen Lebensgemeinschaften werden dadurch faktisch benachteiligt oder
 ausgeschlossen.

 Diese Regelung spiegelt nicht die gesellschaftliche Realität des 21. Jahrhunderts
 wider, in der Familie längst mehr bedeutet als eine Ehe im traditionellen Sinne. Sie
 schränkt die individuelle Fortpflanzungsfreiheit ein und widerspricht den liberalen
 Grundwerten von Selbstbestimmung und Verantwortung.

 Zudem sieht die aktuelle Gesetzeslage eine Wartefrist von bis zu einem Jahr vor,
 bevor eine Unfruchtbarkeit überhaupt ärztlich festgestellt werden darf. Erst nach
 Ablauf dieser Frist kann eine reproduktionsmedizinische Behandlung wie die In-vitro-
 Fertilisation in Betracht gezogen werden. Diese gesetzlich verankerte Verzögerung
 verlängert den Leidensdruck vieler Betroffener unnötig und wirkt sich zugleich
 biologisch nachteilig aus, da mit steigendem Alter die Erfolgschancen einer
 Schwangerschaft abnehmen und das Risiko für das Ungeborene steigt.

 Darüber hinaus verbietet das Embryonenschutzgesetz die Nutzung kryokonservierter,
 befruchteter Eizellen zu wissenschaftlichen Zwecken, selbst dann, wenn die
 betroffenen Paare dieser Nutzung ausdrücklich zustimmen würden. Dadurch werden
 wichtige Forschungsmöglichkeiten zur Stammzellbiologie, zur Verbesserung der
 Reproduktionsmedizin und zur Bekämpfung genetischer Erkrankungen blockiert.

 Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzen sich daher für eine moderne,
 wissenschaftsfreundliche und freiheitliche Reform der Fortpflanzungsmedizin ein, die
 das Recht auf Selbstbestimmung stärkt, die Dauer bis zur Behandlung verkürzt und
 verantwortungsvolle Forschung im Dienste der Medizin ermöglicht. Konkret fordern wir:

 1. Aufhebung der Ehepflicht für die In-vitro-Fertilisation

 Die Durchführung einer In-vitro-Fertilisation darf nicht länger an das Bestehen einer
 Ehe gebunden sein. Entscheidend ist ausschließlich die mündige, schriftlich
 dokumentierte Einwilligung der beteiligten Personen. Jede einvernehmliche und
 verantwortungsbewusste Partnerschaft, unabhängig vom Ehestatus oder Geschlecht, soll
 Zugang zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen erhalten. Dadurch wird die
 Gleichbehandlung aller Lebensgemeinschaften gewährleistet und die Selbstbestimmung
 der Paare gestärkt.

 2. Verkürzung der Wartefrist bis zur Feststellung einer Unfruchtbarkeit

 Die aktuell vorgesehene Frist von einem Jahr, bevor eine ärztliche Diagnose der
 Unfruchtbarkeit gestellt wird, soll auf sechs Monate reduziert werden. Diese
 Verkürzung trägt dem psychischen Leid vieler Betroffener Rechnung, ermöglicht einen
 schnelleren Beginn einer medizinisch indizierten Behandlung und verbessert die
 Erfolgsaussichten auf eine Schwangerschaft.

 3. Zulassung kryokonservierter befruchteter Eizellen für die universitäre
 Stammzellforschung

 Künftig soll es erlaubt sein, übrige kryokonservierte befruchtete Eizellen, mit
 ausdrücklicher, schriftlicher und freiwilliger Zustimmung der betroffenen Personen,
 für wissenschaftliche Zwecke zu nutzen, sofern die Forschung ausschließlich in
 staatlich anerkannten universitären oder universitätsassoziierten Einrichtungen
 erfolgt, ausschließlich der medizinischen und biologischen Grundlagenforschung dient,
 die Entwicklung der Embryonen das Acht-Zell-Stadium nicht überschreitet und die
 gewonnenen Erkenntnisse der Allgemeinheit zugutekommen.

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