Die Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin haben sich in den letzten
Jahrzehnten rasant weiterentwickelt. Die In-vitro-Fertilisation (IVF) ist heute ein
etabliertes und bewährtes Verfahren, das unzähligen Menschen mit unerfülltem
Kinderwunsch die Chance auf eine eigene Familie eröffnet.
Trotz dieser medizinischen Fortschritte bleibt die gesetzliche Lage in Deutschland
durch das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 geprägt von einem überholten
Familienbild und einem restriktiven Verständnis staatlicher Eingriffe in die private
Lebensgestaltung. Besonders problematisch ist, dass eine IVF grundsätzlich nur
verheirateten Paaren ermöglicht wird, wenn sie staatliche oder kassenrechtliche
Unterstützung in Anspruch nehmen wollen. Unverheiratete Paare sowie Menschen in
anderen stabilen Lebensgemeinschaften werden dadurch faktisch benachteiligt oder
ausgeschlossen.
Diese Regelung spiegelt nicht die gesellschaftliche Realität des 21. Jahrhunderts
wider, in der Familie längst mehr bedeutet als eine Ehe im traditionellen Sinne. Sie
schränkt die individuelle Fortpflanzungsfreiheit ein und widerspricht den liberalen
Grundwerten von Selbstbestimmung und Verantwortung.
Zudem sieht die aktuelle Gesetzeslage eine Wartefrist von bis zu einem Jahr vor,
bevor eine Unfruchtbarkeit überhaupt ärztlich festgestellt werden darf. Erst nach
Ablauf dieser Frist kann eine reproduktionsmedizinische Behandlung wie die In-vitro-
Fertilisation in Betracht gezogen werden. Diese gesetzlich verankerte Verzögerung
verlängert den Leidensdruck vieler Betroffener unnötig und wirkt sich zugleich
biologisch nachteilig aus, da mit steigendem Alter die Erfolgschancen einer
Schwangerschaft abnehmen und das Risiko für das Ungeborene steigt.
Darüber hinaus verbietet das Embryonenschutzgesetz die Nutzung kryokonservierter,
befruchteter Eizellen zu wissenschaftlichen Zwecken, selbst dann, wenn die
betroffenen Paare dieser Nutzung ausdrücklich zustimmen würden. Dadurch werden
wichtige Forschungsmöglichkeiten zur Stammzellbiologie, zur Verbesserung der
Reproduktionsmedizin und zur Bekämpfung genetischer Erkrankungen blockiert.
Die Jungen Liberalen Schleswig-Holstein setzen sich daher für eine moderne,
wissenschaftsfreundliche und freiheitliche Reform der Fortpflanzungsmedizin ein, die
das Recht auf Selbstbestimmung stärkt, die Dauer bis zur Behandlung verkürzt und
verantwortungsvolle Forschung im Dienste der Medizin ermöglicht. Konkret fordern wir:
1. Aufhebung der Ehepflicht für die In-vitro-Fertilisation
Die Durchführung einer In-vitro-Fertilisation darf nicht länger an das Bestehen einer
Ehe gebunden sein. Entscheidend ist ausschließlich die mündige, schriftlich
dokumentierte Einwilligung der beteiligten Personen. Jede einvernehmliche und
verantwortungsbewusste Partnerschaft, unabhängig vom Ehestatus oder Geschlecht, soll
Zugang zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen erhalten. Dadurch wird die
Gleichbehandlung aller Lebensgemeinschaften gewährleistet und die Selbstbestimmung
der Paare gestärkt.
2. Verkürzung der Wartefrist bis zur Feststellung einer Unfruchtbarkeit
Die aktuell vorgesehene Frist von einem Jahr, bevor eine ärztliche Diagnose der
Unfruchtbarkeit gestellt wird, soll auf sechs Monate reduziert werden. Diese
Verkürzung trägt dem psychischen Leid vieler Betroffener Rechnung, ermöglicht einen
schnelleren Beginn einer medizinisch indizierten Behandlung und verbessert die
Erfolgsaussichten auf eine Schwangerschaft.
3. Zulassung kryokonservierter befruchteter Eizellen für die universitäre
Stammzellforschung
Künftig soll es erlaubt sein, übrige kryokonservierte befruchtete Eizellen, mit
ausdrücklicher, schriftlicher und freiwilliger Zustimmung der betroffenen Personen,
für wissenschaftliche Zwecke zu nutzen, sofern die Forschung ausschließlich in
staatlich anerkannten universitären oder universitätsassoziierten Einrichtungen
erfolgt, ausschließlich der medizinischen und biologischen Grundlagenforschung dient,
die Entwicklung der Embryonen das Acht-Zell-Stadium nicht überschreitet und die
gewonnenen Erkenntnisse der Allgemeinheit zugutekommen.