Ausgangslage und Handlungsbedarf
Der demografische Wandel gefährdet die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen
Rente. Das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentenempfangenden verschlechtert sich
strukturell. Ohne grundlegende Reform drohen entweder dauerhaft steigende Beiträge,
sinkende Rentenniveaus oder wachsende Staatszuschüsse auf Kosten künftiger
Generationen. Wir Junge Liberale Schleswig-Holstein fordern deshalb eine ehrliche,
generationengerechte Antwort und keine Verschiebung des Problems.
Teil I – Staatliche Aktienrente
1. Leitgedanke
Wir fordern ein regelgebundenes Zusammenspiel aus Umlagesystem und Kapitaldeckung.
Das Umlagesystem halten wir in der Aufbauphase als Basis- und Versicherungssystem
aufrecht und fordern dessen schrittweise Zurückführung mit wachsendem Kapitalstock,
bis die kapitalgedeckte Säule die primäre Finanzierungsfunktion vollständig
übernimmt.
2. Finanzierung: Konsumbasierte Kapitalbildung
Wir fordern zur Finanzierung der kapitalgedeckten Säule einen einheitlichen
Mehrwertsteuersatz von 10 %. Davon müssen 2–3 Prozentpunkte grundgesetzlich
zweckgebunden sein und automatisch in eine staatliche Aktienrente fließen. Diese
Finanzierungsform entlastet den Faktor Arbeit und verbreitert die Beitragsbasis auf
alle. Die Vereinheitlichung des Mehrwertsteuersatzes auf 10 % senkt gegenüber dem
Status quo die Steuerbelastung auf den Großteil des privaten Konsums und entlastet
damit insbesondere den Niedriglohnsektor; ergänzt durch die langfristig sinkenden
Rentenbeiträge eine strukturelle Doppelentlastung für Geringverdiener.
3. Staatliche Aktienrente
Wir fordern den Aufbau eines großen, passiv verwalteten, EU-weit diversifizierten
staatlichen Kapitalstocks mit laufenden Kosten von maximal 0,3 % p. a. Politische
Einzelsteuerung muss ausgeschlossen sein. Wir fordern, dass dieser Kapitalstock
Verfassungsrang erhält: Er muss grundsätzlich unantastbar sein, seine Renditen und
Dividenden dürfen ausschließlich für Rentenzwecke verwendet werden.
Haushaltsfinanzierung und jede Form von Zweckentfremdung müssen verfassungsrechtlich
verboten sein.
4. Übergangsregelung
Wir fordern eine zeitlich strikt auf maximal 20 Jahre begrenzte Übergangsregelung,
die automatisch endet. In den Jahren 1–10 muss die vollständige Dividendenpriorität
zur Stabilisierung der laufenden Renten gelten. Zusätzliche Kapitalentnahmen dürfen 1
% p. a. nicht überschreiten; lediglich bei nachweislich hoher Realrendite ist eine
Entnahme von bis zu 2 % p.a. zulässig.
In den Jahren 11–15 fordern wir den vollständigen Verzicht auf Kapitalentnahmen. Nur
dieDividendenbrücke bleibt bestehen, damit der Kapitalstock vollständig wachsen kann.
Im Regelbetrieb ab Jahr 16 darf die Gesamtentnahme aus dem staatlichen Fonds –
Dividenden und Kapitalentnahmen zusammen 4 % des Kapitalstocks p. a. nicht
überschreiten. Dividendenfließen dabei vollständig und vorrangig in die
Rentenfinanzierung, bevor Kapitalentnahmen zulässig sind.
5. Langfristige Entwicklung
Wir fordern, dass mit wachsendem Kapitalstock die Rentenbeiträge schrittweise gesenkt
werden und die Renten dauerhaft stabilisiert werden. Mit wachsendem Kapitalstock
fließen Dividenden und Renditen des staatlichen Kapitalstocks unmittelbar in die
Rentenfinanzierung und ersetzen schrittweise die umlagefinanzierten Beiträge – die
kapitalgedeckte Säule übernimmt damit langfristig die primäre Finanzierungsfunktion
des Rentensystems. Die bestehende Grundsicherung im Alter bleibt als Auffangnetz für
Personen erhalten, die kein ausreichendes Versorgungsniveau erreichen; ihre
fiskalische Bedeutung nimmt mit wachsendem Kapitalstock und steigender
Depotdurchdringung strukturell ab.
Teil II – Persönliche Altersvorsorgedepots
Das persönliche Altersvorsorgedepot ergänzt die staatliche Aktienrente um eine
individuelle Dimension: Es ermöglicht jeder Person den eigenständigen Aufbau einer
kapitalgedeckten Altersvorsorge und wirkt damit strukturell der Altersarmut entgegen.
1. Persönliche Altersvorsorgedepots
Wir fordern, dass jede Person ab Geburt automatisch ein persönliches
Altersvorsorgedepot erhält. Bereits lebende Personen müssen ein bestehendes Depot
ihrer Wahl kennzeichnen können. Ein Opt-out muss jederzeit möglich sein. Das Depot
muss direkt personenbezogen, weder beleihbar noch verpfändbar sein und darf nicht
zweckentfremdet werden. Der Gesamtkostendeckel muss bei maximal 0,3 % p. a. liegen;
Provisionen und Kickbacks sind zu verbieten. Die anfallenden Kosten müssen steuerlich
absetzbar sein.
2. Die Ein-Klick-Option
Wir fordern eine niedrigschwellige Ein-Klick-Option für alle Menschen, die sich nicht
mit Geldanlage beschäftigen wollen oder können. Ein einziger Klick muss genügen, um
den eigenen Beitrag direkt in die staatliche Aktienrente zu investieren –
vergleichbar mit dem Kauf eines ETFs. Es müssen dieselben Kosten-, Risiko- und
Zweckregeln gelten wie für alle anderen Depots. Ein Wechsel zur individuellen
Portfolio-Gestaltung muss jederzeit möglich sein. Wir sind überzeugt, dass diese
Option maximale gesellschaftliche Teilhabe ohne Überforderung gewährleistet, die
Kapitalzuflüsse stabilisiert und durch Skaleneffekte sowie die Vermeidung
individueller Verhaltensfehler die langfristige Nettorendite der Aktienrente
steigert.
3. Steuerliche Regeln
Wir fordern, dass Handel und Umschichtungen innerhalb der Altersvorsorgedepots
steuerfrei sind und der Solidaritätszuschlag entfällt. Reguläre Auszahlungen müssen
zum Renteneintritt erfolgen. Vorzeitige Auszahlungen müssen der normalen Besteuerung
zuzüglich einer Zusatzsteuer von 5–10 % unterliegen, um Fehlanreize zu vermeiden.
4. Soziale Öffnung
Wir fordern ein Startkapital von 10.000 € für Kinder aus Haushalten unterhalb des 1.
Drittels des Mediangehalts, das ausschließlich im Altersvorsorgedepot angelegt und
erst zur Rente ausgezahlt werden darf. Die Finanzierung soll aus bestehenden
Haushaltsmitteln durch Umpriorisierung erfolgen.Das persönliche Altersvorsorgedepot
wird im Erbfall nicht aufgelöst, sondern systemkonform weitergeleitet. Verstirbt eine
Person, geht das im Depot angesammelte Kapital auf den Erbempfänger über. Sofern
mindestens 50 % des geerbten Depotvermögens verpflichtend in das persönliche
Altersvorsorgedepot des Empfängers eingebracht werden, bleibt der Erbfall bis zu
einem Wert von 500.000 € steuerfrei. Das Depot-Kapital bleibt dabei seiner
Zweckbindung treu und wird auf die nächste Generation übertragen, statt durch
Besteuerung oder freie Verfügung abzufließen. Dies sichert den langfristigen
Kapitalaufbau und stärkt die generationenübergreifende Wirkung des Gesamtsystems.
5. Aufsicht und Finanzbildung
Wir fordern, dass die Aufsicht über das Gesamtsystem bei der BaFin verbleibt. Die
Schaffung einer neuen Behörde lehnen wir ab. Finanzbildung soll durch private,
zertifizierte Anbieter sichergestellt werden, deren Kosten steuerlich absetzbar sind.
Niedrigschwellige frühkindliche Bildung soll durch Schulbesuche gefördert werden.
6. Kernanforderungen an das Gesamtsystem
Wir fordern ein System ohne Renditegarantien, ohne neue Schulden und ohne dauerhafte
Übergangslösungen. Es muss breite gesellschaftliche Teilhabe ohne Zwang ermöglichen,
bei extrem niedrigen Kosten verfassungsrechtlich abgesichert und politisch schwer
rückabwickelbar sein.
7. Flexibles Renteneintrittsalter
Wir fordern, dass der Renteneintritt an den individuellen Kapitalstand des
persönlichen Altersvorsorgedepots gekoppelt wird. Wer durch eigene Einzahlungen und
Kapitalerträge ein ausreichendes Versorgungsniveau nachweisen kann, muss die
Möglichkeit haben, früher in Rente zu gehen. Ein verpflichtend festgelegtes starres
Renteneintrittsalter lehnen wir ab. Diese Flexibilisierung schafft positive Anreize
zur eigenverantwortlichen Vorsorge und entkoppelt den Renteneintritt schrittweise vom
demografischen Druck auf das Umlagesystem.