28.03.2026

Rente neu denken: Kapitalstock statt Generationenvertrag

Das System der deutschen Rentenversicherung ist gescheitert und ist die Hauptursache für die exorbitante Abgabenlast, die den Arbeitsmarkt und das Aufstiegsversprechen belastet. Dabei liegt die Ursache in der jahrzehntelangen politischen Verweigerung die Sozialversicherungen auf die vorherhersehbaren Folgen des demografischen Wandels vorzubereiten und generationengerecht zu reformieren. Stattdessen wurden Rentengeschenke verteilt und die Staatsfinanzen sogar zusätzlichen Belastungen ausgesetzt.  Wir Junge Liberale Schleswig-Holstein fordern deshalb eine ehrliche, generationengerechte Antwort, die die Interessen der Leistungsträger an erste Stelle stellt, und keine Verschiebung des Problems, zu Lasten künftiger Generationen.

Teil I – Strukturreform des Umlagesystems

Die bestehende Ausgestaltung des Umlagesystem ist versicherungsmathematisch zum Scheitern verurteilt, indem es ausschließlich die Interessen der Rentenbezieher berücksichtigt. Schon heute verhindert die Abgabenlast insb. der Rentenversicherungsbeiträge das Leistungsversprechen und entreißt zusätzlich dem allgemeinen Staatsfinanzen erhebliche Finanzmittel, die entscheidend zur öffentlichen Investitionslücke beigetragen haben. Während wir eine grundlegende Neugestaltung des Rentensystems anstreben, ist es unerlässlich die bereits unvermeidbaren Folgen systemintern abzufangen, um noch schwerere Effekte auf die allgemeine Wirtschaftsdynamik zu beschränken.

1. Durchsetzung eines Belastungsmoratoriums

Das Versprechen paritätische Lastenteilung durch die doppelte Haltelinie wurde wiederholt alleinig zu Lasten der Beitragszahler gebrochen worden. Damit wurden die Leistungsempfänger faktisch vor den Auswirkungen geschützt, während selbige einzig durch Arbeitnehmer und sonstige Steuerzahler getragen werden mussten. Um das endgültige Ende des Leistungsversprechen zu verhindern, muss der Rentenbeitragsatz einseitig auf dem heutigen Niveau eingefroren werden und spätestens ab 2035 schrittweise, im Rahmen der Erfolge nachfolgender Systemreformen, abgesenkt werden. Zusätzlich dürfen auch die Zuschüsse aus den allgemeinen Steuermitteln im Nominalwert nicht weiter ansteigen, um somit schrittweise Spielräume für eigentliche Staatsaufgaben und Entlastungen zu schaffen. Die Kompensation muss vollständig durch die Anpassungen der Leistungsversprechen des Rentensystems erfolgen.

2. Neudefinition der Rentenformel

Nach aktueller Regelung profitieren die Renten von Produktivitätssteigerungen der Beitragszahler, die von den Beziehern selbst nicht geleistet worden sind. Zusätzlich ist der Nachhaltigkeitsfaktor überproportional zu Lasten der Beitragszahler ausgestaltet, wobei die regelmäßige Aussetzung die Nachhaltigkeitsfolgen sogar vollständig den Beitragszahlern aufbürgt. Den Empfehlungen zahlreicher Empfehlungen folgend, dürfen Renten künftig nurnoch bis zum Renteneintritt an die Lohnentwicklung gekoppelt werden. Bestandsrenten sollen an die Inflation gekoppelt werden, sodass die Kaufkraft erhalten bleibt, während die Beitragszahler ihre Produktivitätszuwächse behalten können. Um kurzfristige Asymmetrien zu verhindern, soll die Rentenerhöhung der Bestandsrenten jährlich zusätzlich auf die Lohnentwicklung beschränkt sein, wobei ein mehrjähriger Ausgleichsmechanismus die Kaufkraft trotzdem erhalten kann. Der Nachhaltigkeitsfaktor ist unmittelbar und dauerhaft ohne Ausnahme zu reaktivieren, sowie zusätzlich dessen Gewichtung von 0,25 auf 1,0 zu erhöhen, um die bisherige überproportionale Umwälzung auf Beitragszahler statt Rentenbezieher auszugleichen. Die Schutzklausel nach §68a SGB VI ist außerdem ersatzlos zu streichen.

3. Altersregeln, die der Realität folgen

Ein Umlagesystem benötigte selbst bei nachhaltiger Demografie eine regelmäßige Anpassung des Eintrittsalters an die zunehmende Lebenserwartung, um dauerhaft Beitrags- und Rentenniveaustabilität ermöglichen zu können. Jahrzehntelang wurde die notwendige Altersanpassung, spätestens durch teure Ausnahmeregelungen faktisch verweigert. Noch während der erwarteten Eintrittsjahre der sogenannten Babyboomer-Generation muss die notwendige Altersanpassung vollständig nachgeholt werden. Dauerhaft ist das Verhältnis von Beitragsjahren zu erwarteter Rentenbezugsdauer auf ein stabiles Verhältnis von 3:1 festzuhalten. Um dennoch ausreichende Planungssicherheit für die kommenden Rentner zu gewährleisten, ist das notwendige Eintrittsalter mit 10 Jahren Vorlauf zum statistisch zu erwartetenden Renteneintritt festzuschreiben. Darüber hinaus fordern wir als Liberale eine Flexibilisierung des tatsächlichen Renteneintritts um den individuellen Lebensplänen gerecht zu werden. Hierzu soll der frühere Renteneintritt ab Festschreibung des Regeleintrittalters, unter Berücksichtigung versicherungsmathematisch-notwendiger Abschläge, frei nach Wunsch der Versicherten möglich sein.

4. Abbau von versicherungsfremden Leistungen

Durch zahlreiche Rentengeschenke wurden insbesondere Rentenansprüche geschaffen, für die zu keinem Zeitpunkt eine Beitragszahlung erfolgt ist. Diese versicherungsfremden Leistungen sind der Hauptgrund für die exorbitanten Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Um die Leistungsgerechtigkeit sowohl zwischen Beitrags-/Steuerzahler auf der einen und Rentenbeziehern auf der anderen Seite, sowie zwischen den Rentenbeziehern wiederherzustellen, sind diese versicherungsfremden Leistungen soweit grundgesetzlich möglich schnellstmöglich abzubauen.

Teil II – Staatliche Aktienrente

 1. Leitgedanke

 Wir fordern ein regelgebundenes Zusammenspiel aus Umlagesystem und Kapitaldeckung.
 Das Umlagesystem halten wir in der Aufbauphase als Basis- und Versicherungssystem
 aufrecht und fordern dessen schrittweise Zurückführung mit wachsendem Kapitalstock,
 bis die kapitalgedeckte Säule die primäre Finanzierungsfunktion vollständig
 übernimmt. Hierzu soll die gesetzliche Rentenversicherung durch eine direkte Kapitalkomponente ergänzt werden, die nach Vorbild des KENFO eine kapitalgedeckte Finanzierung ermöglichen soll.

 2. Finanzierung der Kapitalkomponente

Um ein kohärentes System der gesetzlichen Rentenversicherung zu schaffen, soll der Kapitalaufbau der versicherungsinhärenten Kapitaldeckung durch Beiträge erfolgen. Unter Einhaltung der geforderten einseitigen Haltelinie sind Finanzspielräume, die durch die geforderten Strukturreformen 2035 vollständig für den Kapitalaufbau genutzt werden. Anschließend sind die gewonnenen Finanzspielräume bis zur Äquivalenzhöhe von 3%-Beitragspunkten für den Kapitalaufbau und darüberhinaus zur Reduktion der Beitragssätze zu nutzen.

 3. Staatliche Aktienrente

 Wir fordern den Aufbau eines großen, passiv verwalteten, EU-weit diversifizierten
 staatlichen Kapitalstocks mit laufenden Kosten von maximal 0,3 % p. a. Politische
 Einzelsteuerung muss ausgeschlossen sein. Wir fordern, dass dieser Kapitalstock
 Verfassungsrang erhält: Er muss grundsätzlich unantastbar sein, seine Renditen und
 Dividenden dürfen ausschließlich für Rentenzwecke verwendet werden.
 Haushaltsfinanzierung und jede Form von Zweckentfremdung müssen verfassungsrechtlich
 verboten sein.

 Teil III – Persönliche Altersvorsorgedepots

 Das persönliche Altersvorsorgedepot ergänzt die umlagefinanzierte Altersrente und staatliche Aktienrente um eine individuelle Komponente: Es ermöglicht jeder Person den eigenständigen Aufbau einer
 kapitalgedeckten Altersvorsorge und wirkt damit strukturell der Altersarmut entgegen. Das voraussichtlich kommende Altersvorsorgedepot bildet hierfür die richtige Grundlage, ist für eine effektive private Altersvorsorge jedoch zu restriktiv und überbürokratisiert.

 1. Grundsätzliche Rahmensetzung

 Das individuelle Altersvorsorgedepot muss einen rechtlichen Rahmen für private Depots bilden, die eine rechtliche Sonderstellung gegenüber herkömmlichen Depots einnehmen, um eine effektive Dritte Säule im staatlichen Altersvorsogesystem einnehmen. Im Gegensatz zu normalen Depots, muss die Auszahlung vor Renteneintritt ausgeschlossen sein und dafür die Depots aber weder verleih- noch verpfändbar sein. Zum Renteneintritt soll es die Möglichkeit geben zwischen einer direkten vollständigen, oder einem individuellen Auszahlungsplan ermöglicht werden. Zusätzlich darf die Möglichkeit bestehen, dass die privaten Anbieter ein Angebot für eine lebenslange Leibrente machen können; eine Pflicht zu diesem Angebot lehnen wir ab.

 2. Steuerliche Gestaltung

 Da die Auszahlung zum Zweck der Altersvorsorge beschränkt ist, müssen grundsätzlich alle Gewinne im Altersvorsorgedepot steuerfrei bleiben. Neben nicht-realisierten Buchgewinnen, muss dies auch für realisierte Erträge gelten, damit die Anleger im Rahmen der Altersvorsorge problemlos umschichten können (siehe 3.). Um die individuelle Altersvorsorge zu fördern, sollen jährliche Einzahlungen bis zu einer Äquivalenzhöhe von 5-Beitragspunkten vollständig von der Steuer abgesetzt werden können. Der Höhe nach dürfen Einzahlungen nicht beschränkt werden. Erst bei Auszahlung soll die normale Einkommensbesteuerung Anwendung finden, womit dem Zuflussprinzip vollständig in tatsächlicher Wirkung Rechnung getragen wird. Sofern Kinder-bezogene Förderungen im bestehenden Rentensystem vollständig gestrichen werden, sollen Eltern für Kinder einmalig einen Zuschuss im Altersvorsorgedepot in Höhe von 5.000€ erhalten können. Damit wird die Förderung so unbürokratisch und gleichzeitig so effektiv wie möglich gestaltet. Anteilige oder gestaffelte Förderprogramme sind aufgrund unnötigem Bürokratieaufwand kategorisch abzulehnen.

 3. Regelungen zur Anlage

 Da es sich um eine individuelle Altersvorsorge handeln soll, darf die Zulässigkeit der Produkte nicht unnötig eingeschränkt werden. Sämtliche Finanzprodukte, die nach allgemeingültiger Rechtslage zugelassen sind, müssen auch für das Altersvorsorgedepot zulässig sein. Das tatsächliche Angebot erfolgt dem Wettbewerb der privaten Anbieter nach. Damit haben die Inhaber selbst die freie Gestaltung über ihre gewünschte Altersvorsorgestragie und wählen ihr RIsikoprofil selbst. Einzig gehebelte Anlageoptionen sind auzuschließen.

 

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