13.09.2024

Gründe eine Familie, wann Du möchtest

Ursprünglich beschlossen am 17.08.2019

Überprüft worden vom eLavo am 13.09.2024

Das Einfrieren von Eizellen wird derzeit nur von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn gesundheitliche Gründe bestehen. Allerdings sinkt bei allen Frauen die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft, wenn sie älter werden. Zudem ist die Qualität der Eizellen in jungen Jahren besonders hoch und sinkt dann rapide. Die Risiken für Krankheiten beim Kind und bei der Mutter steigen. Allerdings sind gerade junge Frauen finanziell selten in der Lage, Eizellen einfrieren zu lassen, auch wenn sie das gern tun würden, um keinen Druck zu empfinden, wenn sie erst in späteren Jahren eine Familie gründen wollen. Einzelne Unternehmen finanzieren ihren Mitarbeiterinnen das Einfrieren von Eizellen. Durch das Abhängigkeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber wird dadurch aber auf Mitarbeiterinnen möglicherweise Druck ausgeübt, erst später eine Familie zu gründen. Um jungen Paaren und jungen Frauen den Druck zu nehmen, soll das Einfrieren von Eizellen künftig eine Kassenleistung mit individueller Beteiligung werden.

Die Kosten könnten zumindest teilweise wieder dadurch gedeckt werden, dass künstliche Befruchtungen, die kostspielig sind und meistens mehrmals durchgeführt werden müssen, nicht mehr so häufig notwendig sind, weil die Einsetzung der eingefrorenen Eizelle bei der künstlichen Befruchtung eher zum Erfolg führen kann.

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